berufen

berufen
(sich auf etwas) beziehen; zitieren; anführen; ernennen

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1be|ru|fen [bə'ru:fn̩], berief, berufen:
1. <tr.; hat (jmdm. ein Amt) anbieten; in ein Amt einsetzen:
er wurde ins Ministerium, zum Vorsitzenden berufen.
Syn.: anheuern (ugs.), anstellen, bestellen, einstellen, engagieren, ernennen, heranziehen, holen, rufen, verpflichten.
2. <+ sich> sich zur Rechtfertigung, zum Beweis o. Ä. auf jmdn., etwas beziehen:
Sie können sich immer auf mich, auf diesen Befehl berufen.
Syn.: sich stützen.
  2be|ru|fen [bə'ru:fn̩] <Adj.>:
für etwas besonders befähigt [und dafür vorbestimmt]:
ein berufener Vertreter seines Fachs; sie ist, fühlt sich berufen, Großes zu leisten.
Syn.: geeignet.

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be|ru|fen1 〈V. 201; hat
I 〈V. tr.〉
2. in ein Amt einsetzen
3. bestellen, kommen lassen
● wir wollen es nicht \berufen wir wollen nicht davon sprechen, sonst tritt es ein (Aberglaube); einen Professor an eine Universität \berufen; er ist als Ordinarius nach Göttingen \berufen worden; jmdn. zu sich \berufen; er ist zum Nachfolger des Verstorbenen \berufen worden
II 〈V. refl.〉 sich auf jmdn. od. etwas \berufen jmdn. od. etwas als Zeugen od. als Beweis nennen ● er berief sich auf das Gesetz
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be|ru|fen2 〈Adj.〉 auserwählt, vorbestimmt, in besonderem Maße befähigt, mit einer speziellen Begabung ausgestattet ● \berufen sein eine Sendung zu erfüllen haben; viele sind \berufen, aber wenige sind auserwählt (Matth. 20, 16); er ist dazu \berufen, anderen Menschen zu helfen; sich zu etwas \berufen fühlen; ein \berufener Musiker; etwas aus \berufenem Munde wissen aus sicherer, erster Quelle

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1be|ru|fen <st. V.; hat [mhd. beruofen = zusammenrufen; proklamieren; beschreien]:
1.
a) jmdn. in ein [hohes] Amt einsetzen:
jmdn. auf einen Lehrstuhl, zum Vorsitzenden b.;
sie wurde als ordentliche Professorin für Alte Geschichte an die Universität Bonn berufen;
b) (veraltet) zusammenrufen, einberufen.
2. <b. + sich> sich (zur Rechtfertigung, zum Beweis) auf jmdn., etw. beziehen:
ich berufe mich auf dich als Zeugen.
3. (österr. Rechtsspr.) Berufung einlegen.
4. zu viel [im Voraus] über etw. reden, sodass es (nach abergläubischer Vorstellung) misslingt od. nicht in Erfüllung geht; beschreien (meist verneint):
ich will es nicht b., aber bisher hat die Sache immer geklappt.
5. (landsch., bes. nordd.) zurechtweisen, zur Ordnung rufen.
2be|ru|fen <Adj.>:
bes. befähigt, begabt, geeignet (u. daher vorbestimmt, prädestiniert für etw.):
ein berufener Kritiker;
aus -em Mund[e] (aus sicherer Quelle, von kompetenter Seite) etw. erfahren;
zu großen Taten b. sein.

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1be|ru|fen <st. V.; hat [mhd. beruofen = zusammenrufen; proklamieren; beschreien]: 1. a) jmdn. in ein [hohes] Amt einsetzen: jmdn. auf einen Lehrstuhl, zum Vorsitzenden b.; er wurde als ordentlicher Professor für Alte Geschichte an die Universität Bonn berufen; Guilleaume ... wurde auf Delattres verlassenen Posten in die Präfektur berufen (Maass, Gouffé 339); b) (veraltet) zusammenrufen, einberufen: Zu derselben Stunde ... berief Justinian den letzten Kronrat, um noch einmal die Meinung seiner Generäle und Minister zu hören (Thieß, Reich 542); ∙ c) rufen (5): Damit ich ... das Haus nicht verfehlte, berief ich einen Lohnbediensteten (Goethe, Italien. Reise 12. 3. 1787, abends [Neapel]). 2. <b. + sich> sich (zur Rechtfertigung, zum Beweis) auf jmdn., etw. beziehen: sich auf das Gesetz, auf Vertragsbedingungen b.; ich berufe mich auf dich als Zeugen. 3. (österr. Rechtsspr.) Berufung einlegen: Das Gericht ... verdonnerte ihn zur Zahlung von 375 000 Schilling und zum Ersatz der Prozesskosten. Abedi berief gegen das Urteil (Wiener 10, 1983, 53). 4. (ugs.) zu viel [im Voraus] über etw. reden, sodass es (nach abergläubischer Vorstellung) misslingt od. nicht in Erfüllung geht; beschreien (meist verneint): ich will es nicht b., aber bisher hat die Sache immer geklappt. 5. (landsch., bes. nordd.) zurechtweisen, zur Ordnung rufen: wie sie die Kinder beruft, wenn sie mit dem Eislöffel herumfuchteln (Nossack, Begegnung 432).
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2be|ru|fen <Adj.>: bes. befähigt, begabt, geeignet (u. daher vorbestimmt, prädestiniert für etw.): ein -er Kritiker; aus -em Mund[e] (aus sicherer Quelle, von kompetenter Seite) etw. erfahren; zu großen Taten b. sein; du fühlst dich b. zu helfen; Sie sind dazu b., die Nahziele der Partei zu verwirklichen (Fraenkel, Staat 97); R viele sind b., aber wenige sind auserwählt (nach Matth. 20, 16).

Universal-Lexikon. 2012.

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  • Berufen — Berufen, verb. irreg. act. S. Rufen. 1) Zu etwas rufen. Jemanden zu sich berufen, so fern solches schriftlich oder mittelbarer Weise geschiehet. Am häufigsten in engerer Bedeutung, zu einem Amte förmlich rufen oder einladen, besonders zu einem… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • berufen — ¹berufen 1. a) anstellen, anwerben, beschäftigen, bestellen, betrauen, einsetzen, einstellen, engagieren, ernennen, heranziehen, holen, nominieren, rufen, verpflichten; (bildungsspr.): designieren; (ugs.): anheuern; (veraltet): dingen; (Amtsspr.) …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • berufen — berufen: Die Präfixbildung (mhd. beruofen) zu dem unter ↑ rufen behandelten Verb bedeutete zunächst »herbei , zusammenrufen, zu etwas rufen« (daher z. B. »jemanden in ein Amt berufen«, »eine Versammlung ‹ein›berufen«, vgl. auch »zu etwas berufen… …   Das Herkunftswörterbuch

  • berufen — V. (Mittelstufe) jmdn. in ein hohes Amt einsetzen Beispiel: Er wurde zum Direktor berufen. Kollokation: jmdn. zum Priesteramt berufen …   Extremes Deutsch

  • Berufen — (Beschreien), nach einem sehr verbreiteten Aberglauben eine Schädigung, die man sich selbst oder andern durch unvorsichtiges und übertriebenes Loben oder Bewundern, durch allzu bestimmte Hoffnung auf einen glücklichen Erfolg etc. zufügen kann. Im …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Berufen — Berufen, Beschreien, alter Ausdruck für das Herbeirufen geisterhafter Wesen; im jetzigen Aberglauben: mit Worten (bes. durch zu großes Lob) schädigen …   Kleines Konversations-Lexikon

  • berufen — ↑vozieren …   Das große Fremdwörterbuch

  • berufen — be·ru̲·fen; berief, hat berufen; [Vt] 1 jemanden in / auf etwas (Akk) berufen; jemanden zu etwas berufen jemandem eine meist hohe, verantwortungsvolle Funktion übertragen ≈ jemanden zu etwas ernennen <jemanden in ein Amt, auf einen Lehrstuhl,… …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • berufen — Sich etwas zum Beruf machen: sich dafür mit seiner Begabung und seinen Fähigkeiten einsetzen, etwas als seine eigenste Angelegenheit betrachten. Seinen Beruf verfehlt haben: trotz seiner Ausbildung nichts Rechtes leisten, ohne Interesse und… …   Das Wörterbuch der Idiome

  • berufen — be|ru|fen (österreichisch auch für Berufung einlegen); sich auf jemanden oder etwas berufen …   Die deutsche Rechtschreibung

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